Unsere Firma übernimmt die Durchführung des Mahnwesens. Das bedeutet die Verfolgung und Eintreibung säumiger Zahlungen von Mietern und ausstehender WEG-Hausgelder.
Wir vertreten die Interessen der Vermieter und ziehen die Konsequenzen für das Mietverhältnis, die bis zur Zwangsräumung eines Mieters führen können. Hier arbeiten wir mit den zuständigen Behörden eng zusammen.
Bei Streitfällen zwischen Eigentümern, Mietern, Handwerkern und Dritten, deren Gegenstand das von uns verwaltete Objekt betreffen, vertreten wir unsere Aufraggeber in enger Absprache und auf Wunsch vor Gericht. Rechtsberatung dürfen wir selbst nicht durchführen und rechtliche Äußerungen sind immer als Aufforderung zu verstehen, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Gern empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt.

